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KirchenvorstandSeine AufgabeDer Kirchenvorstand ist gesetzlich beauftragt, das Kirchenvermögen zu verwalten und die Gemeinde nach außen rechtswirksam zu vertreten. Unter dem Vorsitz des Pfarrers beraten regelmäßig 10 von der Gemeinde gewählte Frauen und Männer mit ihrem rechtlichen und technischen Können über die in der Gemeinde anstehenden Sachfragen. In pastoraler Hinsicht arbeiten sie eng mit dem Pfarrer und dem Pfarrgemeinderat zusammen. Weiterhin gehört dem Kirchenvorstand mit Frau Ute Cappenberg eine Vertreterin des Pfarrgemeinderates (als beratendes Mitglied) ohne Stimmrecht an. Und folgende nicht stimmberechtigte Mitarbeiter des Kirchenvorstandes: |